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Bundesverfassungsgericht: Die Schuldenbremse gilt |
(16.11.2023) Kreisvorsitzender Werner Kalinka MdL: "Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von sehr großer Bedeutung. Für den Bund, aber auch für Länder und Kommunen. Der Nachtragshaushalt 2021 des Bundes ist verfassungswidrig, 60 Mrd. Euro nicht gebrauchter Corona-Notkredite durften nicht für Klima- und Transformationsfonds genutzt werden. Eine heftige Klatsche für die Ampel-Regierung. Die Schuldenbremse muss eingehalten werden. Was draufsteht, muss auch drin sein. Gut so."
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